Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet gerade eine Verfassungsbeschwerde vor, die zum 15. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.
Darin beantragt der Arbeitskreis die Aussetzung der Volkzählung, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.
Während im Hintergrund erfahrene Juristen bereits an einer Verfassungsbeschwerde gegen das ZensusGesetz 2011 arbeiten, informiert die Webseite zensus11.de über die durch die Volkszählung drohenden Gefahren für die Öffentlichkeit.