Wie die GEMA ihre Mitglieder ausbeutet und diskriminiert.

Musik ist für mich die schönste Sache der Welt. Aber so bald man mit seiner Musik an die Öffentlichkeit geht oder man möchte eine CD veröffentlichen, kommt man als Autor und Komponist kaum an der GEMA vorbei. Dann hört der Spaß auf.

Am Anfang denkt man, ja prima, da ist einer der sich um das Inkasso bei Verwertungen meiner Musik kümmert. Es dauert aber nicht lange bis man merkt, die GEMA kümmert sich nicht darum, sondern man muss selber nachweisen wo seine Musik verwertet wurde. Da erwartet einen stundenlanges telefonieren, mit Sachbearbeitern und Sendern. Selbst wenn es gelungen ist die Beweise zu liefern, ist nicht gesagt, wie das aktuelle Urteil gegen GEMA Mitglied Brabara Clear zeigt, das die GEMA verpflichtet ist dem Künstler zustehendes Geld zu zahlen.

Als Labelberteiber sehe ich natürlich auch auf der Labelseite die Verwertungen und kann so kontrollieren was die GEMA unterschlägt. Aus dieser Position heraus, wird einem ganz schnell klar: Das ganze GEMA Modell stinkt zum Himmel. Soweit so schlecht.

Jetzt zur Diskriminierung: Als GEMA Mitglied bin ich vertraglich verpflichtet sämtliche “Werke” bei der GEMA anzumelden. Die GEMA verwaltet diese Werke “treuhänderisch”. Laut Satzung habe ich so als Komponist, Musiker und Produzent keine Möglichkeit mehr über die Verwertungsart meiner Musik selber frei zu entscheiden, da ich kein anderes Lizenzmodell nutzen darf. Z.B einen Teil meiner Musik nicht bei der GEMA zu melden und statt dessen das CC (Creativ Commens) Modell zu nutzen. Ich darf sie auch nicht verschenken.

Selbst wenn ich eine Telefonwarteschleife für einen Bekannten oder Freund produziere, muss er dafür GEMA bezahlen. Klar könnte ich ihm am ende des Jahres den GEMA Anteil wieder zurückzahlen, nur das Geld wird nie auf meinem Konto erscheinen.

Anderes Beispiel: Bei diesem Contest hätte ich gerne mitgemacht, geht aber nicht da ich das Lizenzmodell CC nicht nutzen darf. Das  grenzt für mich eigentlich schon an “Berufsverbot” und ist Diskriminierung.

Auch freie Radios fragen zuerst immer danach, GEMA Mitglied oder nicht. Sagt man das man in der GEMA ist, wird man schnell wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen, da diese dann für jeden Play an die GEMA zahlen müßen. Gerade für independent Musiker sind die freien Radios wichtig um den Bekanntheitsgrad zu steigern, denn im öffentlich rechtlichen Radio (ÖR) hat man als unabhängiger do it yourself Musiker kaum eine Chance gespielt zu werden. Hier hat die Musikindustrie das Sagen und korrupte Redakteure des ÖR, von der Musikindustrie einfach bestochen (Gummibärchen),  spielen nur Stücke aus deren Repertoire. Damit wird verhindert das Musiker und Künstler die nicht den Normen des Geschäftsmodells der Industrie entsprechen, sprich sich ausbeuten lassen, etwas vom Kuchen abbekommen.

Die GEMA ist nicht nur Kreativbremse NR.1, sondern verhindert das Musiker sich eine eigene, freie und selbständige Existenz aufbauen können. Die GEMA muss in der jetzigen Form unbedingt zerschlagen werden, sonst wird sich auch bei der Verteilung einer evt. Kulturflatrate nichts ändern.

Ein neues Modell. das gerechter und demokratischer ist, würde allen nutzen.  Nur nicht den jetzigen “GEMA” Königen.

Deshalb empfehle ich allen Betroffenen und die, die an einer blühenden Musik- und Kulturlandschaft interessiert sind, sich das Programm der Piratenpartei genauer anzuschauen.

Klarmachen zum Ändern!

Fast vergessen: Der Link zum GEMA Petitionsforum (Mitzeichnungsfrist abgelaufen)

Andreas Wagner

Update vom 9.04.2010. Diesen interessanten Artikel fand ich heute beim surfen im Netz. Wirklich lesenswert.

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8 Kommentare zu „Wie die GEMA ihre Mitglieder ausbeutet und diskriminiert.“

  1. ofi sagt:

    Die Münchener Piraten planen einen Kongress zum Thema “Urheberrecht im Digitalen Zeitalter” (http://wiki.piratenpartei.de/M%C3%BCnchen/Urheberrecht_im_Digitalen_Zeitalter).
    Alle Kulturschaffenden sind eingeladen, sich am Dialog (und gerne bei an Kongress-Vorbereitung) zu beteiligen.

  2. [...] In unserer neuen digitalen Welt der perfekten Kopie, in der jeder kreativ sein und neue Werke auf der Basis anderer schaffen kann, gelten alte Geschaefts- und Verwertungsmodelle nicht mehr. Verstaubte Institutionen wie die GEMA behindern in ihrem starren Festhalten an diesen Modellen sowohl ihre Mitglieder als auch die Gesellschaft als Ganzes, worueber sich auch der Musiker Andreas Wagner juengst beklagte. [...]

  3. [...] etwas älter, dennoch erwähnenswert ist der Artikel „Wie die GEMA ihre Mitglieder ausbeutet und diskriminiert“ vom Medienproduzenten und Musiker Andreas Wagner, welcher selbst Mitglied in der GEMA ist. Gerne [...]

  4. Sven sagt:

    Ich ergänze das mal um einen weiteren Punkt. die Mitgliedschaft in der GEMA wird auf 6 Jahre geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 6 Jahre, wenn nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Wer das Kleingedruckte im vertrag nicht liest übersieht das schnell (und ich kenne ein paar Leute, denen das passiert ist) – was bedeutet, dass für viele die einzige Chance, auf die veränderte Marktsituation inkl. Netz zu reagieren die ist, dass die GEMA reformiert wird, wenn sie nicht erst in Jahren auch mal das ein oder andere unter CC o.ä. veröffentlichcen möchten…

  5. Ein wichtiger Hinweis. Vielen Dank.

  6. joschi sagt:

    Wow… das sind ja echt Knäbelverträge, hammer! 1Jahr vor Ablauf kündigen, ansonsten automatisch 6 weitere Jahre… ist sowas überhaupt rechtens?

  7. m.eik sagt:

    das ist nicht ganz korrekt:

    “Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten sieht der BerechtV eine dreijährige Vertragsdauer vor, wobei sich der Vertrag um jeweils drei Jahre verlängert, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird (§ 16 BerechtV i.V.m. § 3 Ziffer 2 der Satzung). Für Berechtige aus Drittländern gilt eine Vertragsdauer von sechs Jahren bei einer automatischen Verlängerung um weitere sechs Jahre, wenn der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird (§ 10 BerechtV). Eine längere Laufzeit als drei Jahre für Berechtigte aus EU-Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission der GEMA untersagt, weil sie in einer längeren Bindung der Rechteinhaber an die GEMA eine missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung (Art. 86 EG-Vertrag) sieht.”
    http://www.gema.de/presse/publikationen/fachaufstze/gema2003/ -> 5. Der Berechtigungsvertrag (BerechtV)

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